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Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Kauf oder Leasing von Neuwagen: batterieelektrische Autos (BEVs), bestimmte Plug-in-Hybride* (PHEVs) und Autos mit Range Extender* (REEVs). Die Förderung ist auf Fahrzeuge der Klasse M1 beschränkt (normale Fahrzeuge, keine Leichtfahrzeuge). Ob auch Fahrzeuge mit Brennstoffzellensystem gefördert werden, wird noch geprüft.
*Bis zum 30. Juni 2027 sind PHEVs und REEVs förderfähig, sofern deren Emissionen 60 Gramm CO2/km (Typgenehmigungswert) nicht überschreiten oder die elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer beträgt.
Wann startet die Förderung?
Die Förderung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Ausschlaggebend ist das Datum der Zulassung. Auch wenn Sie den Kaufvertrag noch 2025 unterschrieben haben, das Auto aber erst im Januar zugelassen haben, bekommen Sie die Förderung.
Förder-Anträge sind aber erst ab Mai 2026 möglich, und zwar online über eine Website (wird noch bekannt gegeben). Anträge können bis zu einem Jahr nach der Neuzulassung gestellt werden.
Wer kann die Förderung beantragen?
Die neue Förderung gilt für Privatleute mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 80.000 €. Diese Grenze gilt für das Haushaltseinkommen (gemeinsames Einkommen beider Elternteile, verheiratete Paare und Paare ohne Trauschein).
Wer ein Kind hat, darf 85.000 € verdienen, bei zwei Kindern sind es 90.000 €. Für weitere Kinder gibt es keine weitere Verschiebung. Dabei gelten nur eigene Kinder bis 18 Jahre.
Um zu ermitteln, ob man 2026 unter der Einkommensgrenze liegt, wird der Durchschnitt aus den Steuerbescheiden für 2024 und 2023 gebildet. Das Vorgehen für Antragsteller ohne Einkommenssteuerbescheid sowie die genaue Berücksichtigung von Kindern sollen später veröffentlicht werden. Wer eine Rente bezieht und keine Steuererklärung für die beiden Jahre abgegeben hat, kann nachträglich eine Erklärung einreichen.
Wie hoch ist die Förderung?
Basisförderung: 3.000 € für BEVs und 1.500 € für PHEVs und REEVs. Familien erhalten pro Kind 500 € zusätzlich, maximal aber 1.000 €. Außerdem gibt es eine soziale Staffelung: Bei einem Einkommen unter 60.000 € kommen 1.000 € hinzu, wer unter 45.000 € liegt, sogar 2.000 €. Maximal also 6.000 €:
Gibt es eine Mindesthaltedauer?
Ja - Mindesthaltedauer 36 Monate ab der Erstzulassung. Das gilt für Kauf wie für Leasing.
Wie lange wird die Förderung gewährt?
Ein genaues Enddatum gibt es nicht, aber die jetzigen Förderrichtlinien gelten nur bis Mitte 2027. Außerdem steht für die Förderung nur ein Maximalbetrag von 3 Milliarden Euro zur Verfügung, was je nach Verteilung zwischen den BEVs und PHEVs für voraussichtlich rund 800.000 Fahrzeuge reicht. Gebrauchtwagen werden zunächst nicht gefördert und es gibt keine Beschränkung auf Autos aus europäischer Produktion.
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